Wanderszene am Mazza di Pichea, Gardasee, Trentino, Italien.

Raus in die Berge und dem Alltagsstress entfliehen: Die LOWA-TREKKING-Socke sorgt durch ihre inno­vative Waben­struktur für unbe­schwerten Tourenspaß. Die Socke besticht durch ihre hohe Performance und ist dabei trotzdem komfortabel. Die Kombi­nation der einzig­artigen Strick­technik mit funk­ti­o­nellen Details zur guten Führung des Fußes verspricht perfekte Wande­rer­lebnisse.

Gewicht: 50 g/Paar (UK 8)
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TREKKING

Tech­nische Daten

Name

TREKKING

Arti­kel­nummer

LS1919 0930

Ober­ma­terial

Ca. 47%
Polyamid

Polyamide sind Kunst­stoffe, die synthe­tisiert und damit für die Herstellung von Kunst­fasern verwendet werden können. Charak­te­ristisch sind neben der großen Wider­stands­fä­higkeit vor allem die Form­sta­bilität, Reiß- und Scheu­er­fes­tigkeit sowie Wasser­dichte der Polyamide. Weiter sind Polyamide elastisch, sehr dehnbar sowie hoch­glänzend.

Ca. 29%
Poly­propylen

Poly­propylen ist ein ther­mo­plas­tischer Kunststoff. Für Poly­propylen kenn­zeichnend sind vor allem eine sehr hohe Atmungs­ak­tivität und Dehn­barkeit sowie ein guter Feuch­tig­keit­s­transport und eine relativ hohe dyna­mische Belast­barkeit.

Ca. 22%
Wolle (Merino)

Als Meri­nowolle wird die hoch­wertige Schurwolle vom Merinoschaf bezeichnet. Gegenüber zu gewöhn­licher Schafswolle sind die Meri­no­fasern feiner und dünner und erwirken damit ein ange­nehmes Trage­gefühl. Durch die starke Kräu­selung der einzelnen Fasern bilden sich Luft­kammern, welche die Körperwärme einschließt und einen isolie­renden sowie tempe­ra­tur­re­gu­lie­renden Effekt mit sich bringt.

Ca. 2%
Elasthan

Elasthan gilt als äußerst dehnbare Chemi­efaser mit hoher Elas­tizität, welche als Fila­mentgarn ersponnen und zu textilen Produkten weiter­ver­a­r­beitet werden kann. Für Elasthan charak­te­ristisch sind vor allem eine extreme Dehn­fä­higkeit, die enorme Reißlänge, die daue­rhafte Form­be­stän­digkeit sowie das sehr geringe Gewicht.

Gewicht

50 g/Paar (UK 8)

PSA-Verordnung

Bitte beachten Sie, dass soweit beab­sichtigt ist, die erworbenen Produkte als persönliche Schutz­aus­rüstung gemäß Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) einzu­setzen, der Nutzer selbst verant­wortlich ist, die Produkte auf das Vorhan­densein einer entspre­chenden Zerti­fi­zierung zu über­prüfen (s. tech­nische Daten des Produktes). Fehlt eine zum Einsatz als persönliche Schutz­aus­rüstung im Sinne der PSA-Verordnung erfor­derliche Zerti­fi­zierung, darf das Produkt nicht als persönliche Schutz­aus­rüstung bzw. nur im privaten Bereich verwendet werden.